Angemessene Abfindung außenstehender Aktionäre – Börsenwert der Gesellschaft

Die Angemessenheit der Abfindung für außenstehende Aktionäre gemäß § 305 AktG kann durch den Börsenwert der Gesellschaft bestimmt werden. Wenn die Abfindung in Aktien gemäß § 305 III 1 AktG erfolgt, kann die Wertrelation zwischen den beteiligten Gesellschaften anhand ihrer Börsenkurse ermittelt werden. Der Börsenwert einer Gesellschaft kann sowohl ihre bisherige Ertragslage als auch ihre […]