Unternehmensverkäufe (Asset Deal / Share Deal)

Das eigene Unternehmen zu verkaufen, ist nicht nur mit rechtlichen und organisatorischen Hürden verbunden, sondern häufig auch eine große Überwindung. Unternehmerinnen und Unternehmer haben meist eine intensive Bindung zu dem Unternehmen, welches sie jahre-, manchmal jahrzehntelang geleitet und aufgebaut haben. 

Hinzu kommt, dass ein Unternehmensverkauf andere Anforderungen und rechtliche Herausforderungen an die Beteiligten stellt als etwa der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Allgemeinen. Daher ist es wichtig, eine Strategie für den Unternehmensverkauf zu entwickeln und die  Vor- und Nachteile der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten abzuwägen. Dazu gehört auch die Frage, ob ein Asset Deal oder ein Share Deal vorzugswürdig ist.

Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf ist eine individuelle Angelegenheit, die immer eine sorgfältige Ausarbeitung erfordert.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen kurz und knapp, was es für eine erfolgreiche Unternehmensgründung braucht. Individuelle Fragen klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch.

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Als Unternehmer und Anwälte mit eigener unternehmerischer Erfahrung ist es unser Anspruch, Sie ganzheitlich zu beraten und Ihnen nicht nur bei rechtlichen, sondern auch bei unternehmerischen Entscheidungen weiterzuhelfen. Kommen Sie jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch auf uns zu.

Unternehmensverkauf: Asset Deal oder Share Deal?

Bei einem Unternehmensverkauf wird ein Unternehmen ganz oder teilweise an eine andere Partei verkauft. Dies kann die Übertragung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Eigentumsrechten beinhalten und als Fusion, Übernahme oder andere Form der Unternehmenstransaktion strukturiert sein.

Asset Deal und Share Deal sind Bezeichnungen für verschiedene Arten eines Betriebsübergangs. In beiden Fällen ist der potenzielle Käufer an der Übernahme des zu verkaufenden Unternehmens interessiert. Der Unterschied liegt in der rechtlichen Ausgestaltung, also in der Art und Weise, wie der Käufer oder die Käuferin das Unternehmen erwirbt und wie eine erfolgreiche Übergabe aussehen kann.

Share Deal bedeutet, dass Käuferinnen oder Käufer das Unternehmen durch die Übertragung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft (im Englischen „Shares“) erwerben. Im Grunde werden also die Geschäftsanteile oder Aktien durch den Käufer oder die Käuferin aufgekauft, sodass diese die absolute Mehrheit an der sogenannten Zielgesellschaft erhalten. Dadurch wird beim Share Deal nur die Inhaberschaft einer juristischen Person ausgetauscht. Die einzelnen Vermögenswerte bleiben weiterhin im Eigentum derselben Gesellschaft.

Der Asset Deal ist ein Unternehmensverkauf in dem Sinne, dass alle zu einem Betrieb gehörenden Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter (im Englischen „Assets“), also alle materiellen Güter, Forderungen, Arbeits-, Rechts- und Vertragsverhältnisse an den Käufer oder die Käuferin übertragen werden. Das unternehmensbezogene Vermögen wird demnach an den neuen Unternehmer oder die neue Unternehmerin verkauft. In rechtlicher Hinsicht ist ein Asset Deal regelmäßig komplexer als ein Share Deal, da alle Vermögenswerte im Grunde einzeln übertragen werden müssen.

Wer haftet für Verbindlichkeiten beim Unternehmensverkauf?

Da beim Share Deal nur die Inhaberschaft an den Geschäftsanteilen wechselt, ändert sich durch einen Verkauf auch nichts an den Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Eigentumspositionen des Unternehmens. Auch die Haftung des Unternehmens bleibt dadurch unberührt, ebenso wie wirtschaftliche Schwierigkeiten, Schulden oder eine drohende Insolvenz.

Bei einem Asset Deal können Käufer und Verkäufer hingegen individuell aushandeln, ob und welche Vermögenswerte des Unternehmens der Käufer erwerben möchte und welche nicht. Steht ein Unternehmen beispielsweise vor der Insolvenz, kann ein potenzieller Nachfolger unter Umständen davon absehen, bestimmte Forderungen oder Verbindlichkeiten zu übernehmen oder die Haftungsverhältnisse anpassen.

Gut zu wissen: Im letztgenannten Fall würden die nicht verkauften Verbindlichkeiten bei Ihnen als Unternehmensverkäufer oder -verkäuferin verbleiben. Allerdings zieht das Gesetz hier einige Grenzen, um die zurückbleibenden Gläubiger und Gläubigerinnen und deren Forderungen zu schützen. So ist in § 25 HGB die Haftung der Käuferseite für die Verbindlichkeiten der Verkäuferseite ausdrücklich festgelegt. Dies kann sich schnell zu einer ungeahnten Haftungsfalle entwickeln.

Asset Deal vs. Share Deal: Welche Vor- und Nachteile gibt es im Unternehmensverkauf?

Beide Arten des Unternehmensverkaufs bieten gewisse Vor- und auch Nachteile. Es muss daher immer im Einzelfall entschieden werden, welche Art des Unternehmensverkaufs am besten zu Ihnen, potenziellen Käufern und dem gekauften Unternehmen an sich passt.

Während der Share Deal sicherlich die einfachere Methode ist, ein Unternehmen zu verkaufen, erscheint es für potenzielle Käufer und Käuferinnen weniger transparent:

  • In gewisser Weise kauft ein potenzieller Nachfolger das gesamte Unternehmen wie „die Katze im Sack“. Wenn der Käufer sich nicht sorgfältig informiert, weiß er im Grunde nicht, ob das Unternehmen zukunftsfähig ist und wie erfolgreich es sich am Markt etabliert. Um dies zu verhindern, sollte bei einem Unternehmenskauf (egal welcher Art) immer eine Due Diligence erfolgen.
  • Auch für die Verkäuferin oder den Verkäufer kann ein Share Deal ein Nachteil sein oder gar nicht erst in Frage kommen, wenn beispielsweise nicht das gesamte Unternehmen verkauft werden soll, sondern nur gewisse Teile, so dass der Rest im Eigentum des Vorgängers oder der Vorgängerin verbleiben.

Mehr Möglichkeiten gibt es dem gegenüber beim Asset Deal, der durch die Auswahl der zu übertragenden Vermögenswerte auch flexibel an die einzelnen Bedürfnisse angepasst werden kann:

  • Eine Aufspaltung bestimmter Unternehmensanteile ist hier im Gegensatz zum Share Deal möglich.
  • Gerade bei größeren Unternehmen wird es aber angesichts der vielen verschiedenen Vermögenswerte schnell unübersichtlich und es besteht die Gefahr, dass einige Güter untergehen. Das kann den grundsätzlich schon langen und komplexen Prozess eines Asset Deals noch einmal in die Länge ziehen und auch teurer machen.
  • Außerdem kann dies auch zu rechtlichen Problemen führen, denn was nicht auf den neuen Käufer oder die neue Käuferin übergeht, verbleibt rechtlich betrachtet auf der Verkäuferseite und muss auch von dieser weiterhin verwaltet werden.
  • Hinzu kommt, dass bei einem Asset Deal auch alle Vertragspartner einzeln einem neuen Vertragsverhältnis mit dem Käufer oder der Käuferin zustimmen müssen und nicht wie beim Shared Deal automatisch mit übertragen werden. Für den Käufer oder die Käuferin kann das bedeuten, dass alle Konditionen und Verträge neu verhandelt werden müssen – und nicht alle dem neuen Vertrag zustimmen werden.

Achtung: Auch wenn Käuferinnen und Käufer nur einzelne Vermögenswerte und Verträge mit einzelnen Kundinnen und Kunden übernehmen können, gilt dies nicht für Arbeitsverträge. Diese lassen sich nach § 613a BGB nicht abkoppeln und gehen in jedem Fall auf den die neue Eigentumsperson über. So sollen im Unternehmen tätige Beschäftigte vor der plötzlichen Arbeitslosigkeit geschützt werden.

Erfolgreicher Unternehmensverkauf: Was muss beachtet werden?

Bei einem erfolgreichen Unternehmensverkauf müssen eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Darunter fallen nicht nur Formvorschriften, sondern gerade auch steuerliche Angelegenheiten, die vor dem eigentlichen Verkauf des Unternehmens geklärt werden sollten.

Eine vorherige rechtliche sowie steuerliche Beratung ist in den meisten Fällen nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich. Setzen Sie daher frühestmöglich auf professionelle Unterstützung – gerne durch uns.

Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf setzt dabei insbesondere Folgendes voraus:

  • Die Veräußerung von Aktien und Anteilen ist grundsätzlich formfrei, ebenso wie die Übertragung der meisten Personengesellschaften. Eine Übertragung von Anteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss hingegen notariell beurkundet werden. Auch wenn eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist, sollte ein Unternehmensverkauf selbstverständlich immer schriftlich festgehalten werden.
  • Auch die Veräußerung von Geschäftsvermögen und Wirtschaftsgütern ist in den meisten Fällen formlos möglich. Anders sieht es aus, wenn Grundstücke veräußert werden sollen. Insoweit muss der gesamte Vertrag notariell beurkundet werden. Bei der Überleitung von Verträgen im Rahmen eines Asset Deals ist die Zustimmung der einzelnen Vertragsparteien notwendig.
  • Welche Steuern anfallen, ist stets im Einzelfall zu betrachten und hängt nicht selten von den konkreten Ausgestaltungen ab. Die Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft mittels eines Share Deals folgt dabei anderen Regeln als ein Asset Deal.
  • Im Rahmen einer umfassenden rechtlichen sowie steuerlichen Beratung können sich die die Verkäufer- und die Käuferseite darüber informieren, welche Vorschriften zu beachten sind und welche durch den Unternehmensverkauf anfallenden Kosten auf sie zukommen können.

Unsere Aufzählung ist nicht abschließend, sondern umfasst praktische Informationen, an die Sie bei einem Unternehmensverkauf denken sollten. Dies ersetzt keine rechtliche Beratung, weshalb wir Ihnen empfehlen, sich zwecks eines unverbindlichen Erstgesprächs direkt an uns zu wenden.

Professionelle Unterstützung für Ihren erfolgreichen Unternehmensverkauf

Sie werden sicherlich schon gemerkt haben, dass erfolgreiche Verhandlung mit vielen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragestellungen verbunden ist. In diesem Fall ist es zwingend notwendig, nicht nur einen geeigneten Nachfolger oder eine geeignete Nachfolgerin zu finden und einen guten Preis zu erzielen, sondern sich für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf umfassend zu allen Belangen und Abläufen beraten zu lassen.

Achten Sie in jedem Fall auf eine sorgfältige Due Diligence, die wir im Rahmen einer Unternehmenstransaktion gerne professionell für Sie durchführen. Wir unterstützen Sie dabei, eine reibungslose und rechtssichere Übergabe zu gewährleisten.

Sie benötigen weitere Unterstützung bei Ihrer erfolgreichen Unternehmensgründung? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

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