Unternehmungsgründung

Wenn der Traum vom eigenen Unternehmen immer konkreter wird, der Businessplan fertiggestellt ist und die Theorie nun in die Praxis umgesetzt werden soll, folgt endlich der Schritt hin zur Unternehmensgründung. Genau an diesem Punkt warten erfahrungsgemäß jedoch auch die ersten Schwierigkeiten und großen Fragezeichen auf angehende Unternehmerinnen und Unternehmer.

An der Tagesordnung stehen zahlreiche Anmeldungen, Behördengänge, rechtliche sowie steuerliche Aufgaben, die Gründerinnen und Gründer vor Herausforderungen stellen können. Insbesondere der Markenschutz und das Gesellschaftsrecht können dabei eine wichtige Rolle spielen

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen kurz und knapp, was es für eine erfolgreiche Unternehmensgründung braucht. Individuelle Fragen klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch.

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Als Unternehmer und Anwälte mit eigener unternehmerischer Erfahrung ist es unser Anspruch, Sie ganzheitlich zu beraten und Ihnen nicht nur bei rechtlichen, sondern auch bei unternehmerischen Entscheidungen weiterzuhelfen. Kommen Sie jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch auf uns zu.

Wie fange ich an?

Bevor Sie in die praktische Umsetzung gehen, sollten Sie den Blick noch einmal auf Ihren Businessplan und die Organisation Ihres Unternehmens richten. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf ein strategisches Management: Wenn nicht alle grundlegenden Fragen vorher geklärt sind, kann dies später zu Problemen bei der weiteren Vorgehensweise führen.

Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen?

Für eine erfolgreiche Gründung müssen Sie sich in jedem Fall für eine Rechtsform entscheiden. Verfügbare Rechtsformen sind in Deutschland gesetzlich vorgegeben und bringen unterschiedliche Vor- oder Nachteile mit sich.

Die sorgfältige Auswahl der Rechtsform ist wichtig, weil eine nachträgliche Änderung regelmäßig aufwändig und kostenintensiv ist. Daher sollten Sie sich genau überlegen, welche Rechtsform für Sie in Betracht kommt.

Bei der Wahl der Rechtsform sollten folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

Gründen Sie allein oder mit anderen gemeinsam?

Wie viel Stammkapital steht Ihnen zur Verfügung?

Wer führt die Unternehmensgeschäfte?

Wie viel Zeit haben Sie für die Gründung?

Wie wichtig ist Ihnen die Akzeptanz einer bestimmten Rechtsform im Geschäftsverkehr?

Auf welche Haftungsbeschränkungen legen sie wert?

Praxistipp: Lassen Sie sich bei diesem Schritt in jedem Fall anwaltlich beraten und wägen Sie gemeinsam mögliche Vor- und Nachteile ab. So vermeiden Sie böse Überraschungen und gewinnen vom ersten Tag an Rechtsklarheit.

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Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei ganzheitlich und berät Sie nicht nur im rechtlichen, sondern auch im unternehmerischen Sinne kompetent und individuell. Kommen Sie für eine unverbindliche Erstberatung gerne auf uns zu.

Gewerbeanmeldung - was muss ich beachten?

Der nächste Schritt ist die Anmeldung Ihres Unternehmens. Das ist nicht für das zuständige Gewerbeamt relevant, auch das Handelsregister, die IHK, die HWK, die Berufskammer oder das Finanzamt möchten unter Umständen über Ihr Vorhaben informiert werden.

Wo die Anmeldung einzureichen ist, hängt von der jeweiligen Stadt und der gewählten Rechtsform ab. An vielen Orten gibt es nur eine zentrale Stelle, während in Großstädten mehrere Behörden infrage kommen können. Sie sehen: Auch hier kommt es auf viele Faktoren – wie etwa die gewählte Rechtsform – an.

Gut zu wissen: Ein Gewerbe ist spätestens dann anzumelden, wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beginnen. Das ist aus juristischer Sicht immer dann der Fall, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausführen, die auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht angelegt ist
(§ 14 GewO).

Nicht gewerblich anzumelden sind in der Regel die sogenannten freien Berufe, bei denen es auf andere Regelungen und Voraussetzungen ankommt. Anders verhält es sich, wenn die freiberufliche Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) ausgeübt wird – in diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung grundsätzlich erforderlich.

Das Herzstück des Unternehmens - der Gesellschaftsvertrag

Neben der formellen Anmeldung ist es wichtig, intern einen Gesellschaftsvertrag – bei Kapitalgesellschaften auch Satzung genannt – zu entwerfen, der materiell die Unternehmensgrundlage bildet. Hier werden unter anderem die elementaren Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander festgelegt sowie Regelungen zum Minderheitenschutz und zum Ausscheiden eines Gesellschafters getroffen.

Zwingend erforderlich ist ein Gesellschaftsvertrag, wie der Name schon sagt, für Gesellschaften wie etwa die GmbH oder die UG. Dieser muss bei der Gründung einer GmbH, GmbH & Co. KG und bei Aktiengesellschaften (AG) notariell beurkundet werden. Im Anschluss wird dem Notar die Einzahlung der Stammeinlage nachgewiesen und es folgt die Eintragung ins Handelsregister.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Anders als für Kapitalgesellschaften ist für den Gesellschaftervertrag einer GbR keine bestimmte Form vorgeschrieben. Dieser kann daher im Regelfall sogar mündlich geschlossen werden. Um späteren Unklarheiten und Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern vorzubeugen, empfiehlt sich jedoch stets der Abschluss eines gründlich durchdachten, schriftlichen Gesellschaftervertrages.

Ob, GbR, UG oder GmbH – wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich bei der Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrages.

Lassen Sie Ihr geistiges Eigentum rechtzeitig schützen

Wer eine gute Idee hat, möchte in der Regel sichergestellt wissen, dass diese nicht von Fremden nachgeahmt wird. Während eine bloße Idee rechtlich nicht geschützt werden kann, können sich aus ihr schutzfähige Elemente wie beispielsweise Logos, Namen und Slogans ergeben. Auch bestimmte Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen können geschützt werden, wenn sie eine gewisse Unterscheidungskraft innehaben.

So können Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen:

Die bekanntesten und am häufigsten genutzten Markenarten sind Wort- und Bildmarken und Kombinationen aus beidem. Für einen rechtswirksamen Schutz müssen Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) schützen lassen. Wird dieser Schritt vernachlässigt, ist es nahezu unmöglich, gegen Fälschungen und Nachahmungen vorzugehen. Ein Markenschutz ermöglicht es Gründerinnen und Gründern zudem, eine vorteilhafte Position auf dem Markt einzunehmen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aus den genannten Gründen ist der Schutz des geistigen Eigentums insbesondere in der Anfangsphase unverzichtbar.Wie das gelingt, erfahren Sie auf unserer Seite zur Markenanmeldung.

 

Sie können auch bestimmte Erscheinungsbilder von Produkten (z. B. von Kleidung oder Möbeln) als Designs (auch Geschmacksmuster genannt) schützen lassen. Nach der Registereintragung dürfen nur noch Sie das Design herstellen, verwenden oder veräußern.

Technische Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) können Sie über ein Patentrecht vor Nachahmung schützen lassen..

Wenn Sie schöpferisch tätig werden (z. B. Texte, Kunst, Musik oder Fotos), nehmen Sie eine Urheberstellung ein. Grundsätzlich sind Ihre Werke in diesem Fall „von selbst“ urheberrechtlich geschützt. Allerdings ist es ratsam, urheberrechtliche Vereinbarungen zu treffen und ggf. Lizenzverträge zu schließen. Sofern Sie im Auftrag eines Dritten schöpferisch tätig sind oder Dritte (z.B. Textautoren) mit schöpferischen Tätigkeiten beauftragen, sind vertragliche Regelungen dazu unverzichtbar. Sprechen Sie uns gerne an.

Werden diese Punkte nicht berücksichtigt, kann es schnell zu einer Schutzlücke kommen, die in einigen Fällen sogar existenzgefährdend sein kann. Gerne unterstützen wir Sie bei dem rechtzeitigen Schutz Ihres geistigen Eigentums.

 

Checkliste Unternehmensgründung:
So gründen Sie in 12 Schritten Ihr eigenes Unternehmen

Auf die wichtigsten Punkte zum Start Ihres Unternehmens sind wir bereits eingegangen. Wir möchten Ihnen nun praktische Tipps an die Hand geben, mit denen Ihre Unternehmensgründung ein voller Erfolg wird.

Sammeln Sie erste Ideen und entwickeln Sie ein lukratives Geschäftsmodell, das langfristig funktioniert. Fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis, ob diese Ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen würden. Klären Sie offene Fragen im Hinblick auf mögliche Unterstützung und ob Sie Ihr Unternehmen im Haupt- oder Nebengewerbe ausüben möchten. 

Informieren Sie sich, ob Sie bestimmte Qualifikationen und Genehmigungen benötigen, um Ihre Idee in die Tat umzusetzen. Vermeiden Sie Verstöße gegen Rechte Dritter (zum Beispiel durch das Urheber- oder Markenrecht).

Planen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens, die Ziele, Risiken, Einnahmen, Ausgaben. Erstellen Sie zum Beispiel eine sorgfältige und gut recherchierte Markt- und Konkurrenzanalyse und lassen Sie Risiken und Potenziale in Ihre Planung mit einfließen.

Investieren Sie in Domains und Patente und lassen Sie Ihre Marken- und Designrechte rechtzeitig schützen, um Konflikte mit Mitbewerbern zu vermeiden.

Werden diese Punkte nicht berücksichtigt, kann es schnell zu einer Schutzlücke kommen, die in einigen Fällen sogar existenzgefährdend sein kann. Gerne unterstützen wir Sie bei dem rechtzeitigen Schutz Ihres geistigen Eigentums.

Ist Ihr Vorhaben durch das Eigenkapital realisierbar, möchten Sie eine Finanzierung durch Fremdkapital nutzen oder können Sie sich vielleicht auf öffentliche Fördermittel zugreifen? Wieviel Kapital benötigen Sie?

Klären Sie alle Fragen über die Rechtsform Ihres Unternehmens und wägen Sie Vor- und Nachteile gewissenhaft ab.

Werden diese Punkte nicht berücksichtigt, kann es schnell zu einer Schutzlücke kommen, die in einigen Fällen sogar existenzgefährdend sein kann. Gerne unterstützen wir Sie bei dem rechtzeitigen Schutz Ihres geistigen Eigentums.

Setzen Sie einen Gesellschaftsvertrag auf und lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.

Eröffnen Sie ein Business-Konto für die Umsätze Ihres Unternehmens. Achten Sie bei der Wahl der richtigen Bank auf langfristige mögliche Vor- und Nachteile.

Melden Sie das Gewerbe bei den erforderlichen Behörden und Institutionen an.

Wenn nötig, beginnen Sie, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu suchen. Achten Sie darauf, dass die Personalkosten nicht Ihre erzielten Umsätze und das Kapital übersteigen.

Prüfen Sie, welche betriebliche Versicherungen verpflichtend und welche weiteren Versicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Denken Sie bei einer Selbstständigkeit beispielsweise über eine private Krankenversicherung nach.

Machen Sie Ihr junges Unternehmen bekannt! Erstellen Sie Ihre Webseite, ein Logo, Layouts für Rechnungen oder Verträge und investieren Sie in Marketing, damit Ihre Kunden Sie finden können.

Sie benötigen weitere Unterstützung bei Ihrer erfolgreichen Unternehmensgründung? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

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