Datenschutzrecht
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Ob DSGVO-Audit, Datenpanne oder Behördenanfrage — wir machen Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich sicher.
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Ihr Recht in erfahrenen Händen
Unser Team verbindet juristische Expertise mit unternehmerischem Verständnis. Wir wissen, dass Datenschutz nicht nur eine Rechtsfrage ist — er betrifft Ihr Vertrauen und Ihr Geschäft.
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Datenschutz
Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach wie vor eine große Herausforderung für Unternehmen – und das, obwohl diese bereits seit 2018 in Kraft ist. Grund dafür ist nicht nur, dass die DSGVO weitreichende und schwer zugängliche Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt, sondern auch, dass viele Unternehmen das Thema Datenschutz-Compliance immer noch nicht ausreichend priorisieren.
Gleichzeitig ist nahezu jedes Unternehmen auf Datenverarbeitungen angewiesen. Personenbezogene Daten sind aufgrund der Digitalisierung leicht zugänglich – und deshalb in besonderem Maße gesetzlich geschützt. Wer sich nicht an die DSGVO hält, gefährdet die Zukunftsfähigkeit seines gesamten Unternehmens.
Wir zeigen auf, welche Konsequenzen bei einer Nichteinhaltung der DSGVO drohen und welche Chancen eine konsequente und rechtssichere Umsetzung der Datenschutz-Vorgaben für Ihr Unternehmen haben kann. Einzelfragen zum Thema klären wir mit Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Als Unternehmer und Anwälte mit eigener unternehmerischer Erfahrung ist es unser Anspruch, Sie ganzheitlich zu beraten und Ihnen nicht nur bei rechtlichen, sondern auch bei unternehmerischen Entscheidungen weiterzuhelfen. Kommen Sie jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch auf uns zu.
Was bedeutet Datenschutz
Datenschutz beschreibt den Schutz personenbezogener Daten. Darunter fallen alle Informationen, die Rückschlüsse auf eine konkrete, natürliche Person ermöglichen, beispielsweise Namen, Geburtsdatum, Religion, Gesundheitsinformationen, Geschlecht, Nationalität oder andere persönliche Angaben. Unternehmen erheben und verarbeiten personenbezogene Daten regelmäßig im Kontakt mit den betroffenen Personen, die ihre Kunden oder Geschäftspartner sind.
Datenschutz meint in diesem Kontext nicht die sogenannte Datensicherheit, die den Schutz anderer, nicht personenbezogener Daten wie beispielsweise Geräteinformationen und Passwörter umfasst. Nicht personenbezogene Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen, ist in aller Regel Aufgabe der Informationssicherheit (kurz IT-Sicherheit). In der Praxis ergänzen sich Datenschutz und IT-Sicherheit idealerweise, um Schutzlücken zu vermeiden.
Ziel des Datenschutzes ist es vorrangig, die Identität und die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Der erste Schritt verfolgt daher den Grundsatz, dass Daten nur insoweit erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, als es für die Arbeit des Unternehmens notwendig ist. Sind notwendige Daten erhoben und verarbeitet worden, müssen sie in einem zweiten Schritt effektiv geschützt werden, sodass unbefugte Eingriffe durch Dritte ausgeschlossen sind.
Zudem hat jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person eine Vielzahl von Rechten: So kann sie beispielsweise eine zur Verarbeitung und Verwendung ihrer Daten erteilte Einwilligungen jederzeit widerrufen. Das „Recht auf Vergessenwerden" wird auf Verlangen durch dauerhafte Löschung der Daten durchgesetzt. Gleiches gilt etwa bei Datenverarbeitungen auf sozialen Netzwerken, Webseiten und in Onlineshops.
Sie haben offene Fragen? Gerne informieren wir Sie in einem Beratungsgespräch umfassend über die Betroffenenrechte in der DSGVO.

Technische und organisatorische Maßnahmen
Eine der wichtigsten rechtlichen Verpflichtungen aus der DSGVO ist die Etablierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) in Unternehmen. Ziel ist es, personenbezogene und sensible Daten effektiv und dauerhaft vor Dritten zu schützen.
Dabei ist immer ein „dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten" (Art. 32 DSGVO). Das bedeutet, dass Unternehmen in jedem Fall abwägen müssen, wie hoch das Risiko für die Verwendung der jeweiligen Daten ist und wie umfangreich der Schutz ausfallen muss, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Insbesondere bei hohen Risiken müssen Sie sich fragen, ob das Risiko den Zweck der Nutzung überwiegt.
Klartext: Je riskanter die Datenverarbeitung und je tiefer der Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person, desto höher muss der Schutz für die personenbezogenen Daten sein.
Technische und organisatorische Maßnahmen können zum Beispiel sein:
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation
Zugriff- und Weitergabekontrollen
Überprüfung, Bewertung und Evaluierung bestehender Maßnahmen
Prüfung der Belastbarkeit von verwendeten Systemen (etwa bei einem Hackerangriff)
Praktische Organisation und Strukturierung der Daten an einem vertrauenswürdigen Ort (z. B. für die Ausübung von Auskunfts- und Löschungsrechten betroffener Personen)
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Schulung und Sensibilisierung des Teams (u.a. Passwort-Richtlinien)
Unsicher, ob Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufgestellt ist?
Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte — unverbindlich und praxisnah.
Jetzt Anfrage startenDSGVO-Checkliste für Unternehmen
Um Unternehmen den Einstieg in die Einhaltung der DSGVO zu erleichtern, haben wir eine Checkliste über die wichtigsten Schritte zusammengestellt. Diese dient als grobe Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung und die tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutz.
Von der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten über die Durchführung von Risikoanalysen bis hin zum Notfallplan bei Datenschutzverletzungen hilft diese Checkliste Ihnen, die nächsten Schritte zu definieren, um personenbezogene Daten rechtskonform zu schützen und umsatzbezogene Strafen zu vermeiden.
▸1. Verarbeitungsverzeichnis
▸2. AV-Verträge
▸3. Risikoanalyse
▸4. Technische und organisatorische Maßnahmen
▸5. Datenschutzbeauftragte
▸6. Einwilligung
▸7. Auskunftsersuchen
▸8. Löschungen
▸9. Mitarbeiterschulungen
▸10. Notfallplan
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die DSGVO?
Bei der Höhe der möglichen Sanktionen bei einem DSGVO-Verstoß werden die meisten Unternehmen hellhörig – auch diejenigen, die nicht viel Wert auf Datenschutz legen. Bei Nichteinhaltung der Datenschutz-Regelungen drohen sensible Strafen:
Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 2 %, in besonders schweren Fällen sogar 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Dazu kommt, dass Geldstrafen öffentlich verhängt werden – und so nicht nur dem Budget, sondern auch langfristig der Reputation Ihres Unternehmens schaden können.
Nicht selten kommt es durch eine Datenpanne zu einem großen Vertrauensverlust bei Investoren, Kunden und Geschäftspartnern. Die finanzielle Belastung durch eine Geldstrafe ist das eine, aber in vielen Fällen leiden Unternehmen jahrelang an den Folgen eines Reputationsschadens.
Lassen Sie es daher nicht so weit kommen und integrieren Sie rechtzeitig DSGVO-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Gerne mit unserer Unterstützung!

Datenschutz-Compliance als Chance für Ihr Unternehmen
Datenschutz bedeutet für Unternehmen erst einmal viel Arbeit. Nach der Erarbeitung von Systemen, Konzepten und Maßnahmen zum Datenschutz ist allerdings in der Regel alles rechtskonform geplant und auf Dauer ausgelegt. Zudem birgt dies die Chance, Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen: Verarbeitungsverzeichnisse oder Risikoanalysen können dazu beitragen, überflüssige Vorgänge und Prozesse zu erkennen, den Workflow zu optimieren und so zu einer Verschlankung beizutragen.
Eine exzellente Datenschutz-Compliance bietet zudem ein hohes Werbepotenzial für Ihr Unternehmen. Gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Geschäftspartnern, können Sie nicht nur bestehende Kunden und Partner an sich binden, sondern auch Ihr Image verbessern und neue Geschäftspartner anwerben.
Machen Sie Datenschutz zu Ihrem Wettbewerbsvorteil.
Sprechen Sie mit uns — wir begleiten Sie von der Analyse bis zur vollständigen Umsetzung.
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