
Unternehmungsgründung
Wenn der Traum vom eigenen Unternehmen immer konkreter wird, der Businessplan fertiggestellt ist und die Theorie nun in die Praxis umgesetzt werden soll, folgt endlich der Schritt hin zur Unternehmensgründung. Genau an diesem Punkt warten erfahrungsgemäß jedoch auch die ersten Schwierigkeiten und großen Fragezeichen auf angehende Unternehmerinnen und Unternehmer.
An der Tagesordnung stehen zahlreiche Anmeldungen, Behördengänge, rechtliche sowie steuerliche Aufgaben, die Gründerinnen und Gründer vor Herausforderungen stellen können. Insbesondere der Markenschutz und das Gesellschaftsrecht können dabei eine wichtige Rolle spielen
Als Unternehmer und Anwälte mit eigener unternehmerischer Erfahrung ist es unser Anspruch, Sie ganzheitlich zu beraten und Ihnen nicht nur bei rechtlichen, sondern auch bei unternehmerischen Entscheidungen weiterzuhelfen. Kommen Sie jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch auf uns zu.
Wie fange ich an?
Bevor Sie in die praktische Umsetzung gehen, sollten Sie den Blick noch einmal auf Ihren Businessplan und die Organisation Ihres Unternehmens richten. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf ein strategisches Management: Wenn nicht alle grundlegenden Fragen vorher geklärt sind, kann dies später zu Problemen bei der weiteren Vorgehensweise führen.

Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen?
Für eine erfolgreiche Gründung müssen Sie sich in jedem Fall für eine Rechtsform entscheiden. Verfügbare Rechtsformen sind in Deutschland gesetzlich vorgegeben und bringen unterschiedliche Vor- oder Nachteile mit sich.
Die sorgfältige Auswahl der Rechtsform ist wichtig, weil eine nachträgliche Änderung regelmäßig aufwändig und kostenintensiv ist. Daher sollten Sie sich genau überlegen, welche Rechtsform für Sie in Betracht kommt.
Bei der Wahl der Rechtsform sollten folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei ganzheitlich und berät Sie nicht nur im rechtlichen, sondern auch im unternehmerischen Sinne kompetent und individuell. Kommen Sie für eine unverbindliche Erstberatung gerne auf uns zu.
Gewerbeanmeldung - was muss ich beachten?
Der nächste Schritt ist die Anmeldung Ihres Unternehmens. Das ist nicht für das zuständige Gewerbeamt relevant, auch das Handelsregister, die IHK, die HWK, die Berufskammer oder das Finanzamt möchten unter Umständen über Ihr Vorhaben informiert werden.
Wo die Anmeldung einzureichen ist, hängt von der jeweiligen Stadt und der gewählten Rechtsform ab. An vielen Orten gibt es nur eine zentrale Stelle, während in Großstädten mehrere Behörden infrage kommen können. Sie sehen: Auch hier kommt es auf viele Faktoren – wie etwa die gewählte Rechtsform – an.
Nicht gewerblich anzumelden sind in der Regel die sogenannten freien Berufe, bei denen es auf andere Regelungen und Voraussetzungen ankommt. Anders verhält es sich, wenn die freiberufliche Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) ausgeübt wird – in diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung grundsätzlich erforderlich.
Das Herzstück des Unternehmens - der Gesellschaftsvertrag
Neben der formellen Anmeldung ist es wichtig, intern einen Gesellschaftsvertrag – bei Kapitalgesellschaften auch Satzung genannt – zu entwerfen, der materiell die Unternehmensgrundlage bildet. Hier werden unter anderem die elementaren Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander festgelegt sowie Regelungen zum Minderheitenschutz und zum Ausscheiden eines Gesellschafters getroffen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Anders als für Kapitalgesellschaften ist für den Gesellschaftervertrag einer GbR keine bestimmte Form vorgeschrieben. Dieser kann daher im Regelfall sogar mündlich geschlossen werden. Um späteren Unklarheiten und Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern vorzubeugen, empfiehlt sich jedoch stets der Abschluss eines gründlich durchdachten, schriftlichen Gesellschaftervertrages.
Ob, GbR, UG oder GmbH – wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich bei der Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrages.

Lassen Sie Ihr geistiges Eigentum rechtzeitig schützen
Wer eine gute Idee hat, möchte in der Regel sichergestellt wissen, dass diese nicht von Fremden nachgeahmt wird. Während eine bloße Idee rechtlich nicht geschützt werden kann, können sich aus ihr schutzfähige Elemente wie beispielsweise Logos, Namen und Slogans ergeben. Auch bestimmte Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen können geschützt werden, wenn sie eine gewisse Unterscheidungskraft innehaben.
So können Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen:
Checkliste Unternehmensgründung:
So gründen Sie in 12 Schritten Ihr eigenes Unternehmen
Auf die wichtigsten Punkte zum Start Ihres Unternehmens sind wir bereits eingegangen. Wir möchten Ihnen nun praktische Tipps an die Hand geben, mit denen Ihre Unternehmensgründung ein voller Erfolg wird.
Geschäftsmodell definieren:
Sammeln Sie erste Ideen und entwickeln Sie ein lukratives Geschäftsmodell, das langfristig funktioniert. Fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis, ob diese Ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen würden. Klären Sie offene Fragen im Hinblick auf mögliche Unterstützung und ob Sie Ihr Unternehmen im Haupt- oder Nebengewerbe ausüben möchten.
Sie benötigen weitere Unterstützung bei Ihrer erfolgreichen Unternehmensgründung?
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
