Das Branding Ihres Unternehmens sowie Ihre Produkte und Dienstleistungen und die Außendarstellung dieser können ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg sein. Damit sie bei potenziellen Kunden positiv in Erinnerung bleiben, gehört es zu den wichtigsten Zielen, einen Wiedererkennungswert zu schaffen.
Dies kann durch den Einsatz von Textelementen, Logos, Jingles oder bestimmten Farben und Formen geschehen – bei all diesen Elementen kann es sich um einen wesentlichen Teil Ihrer Marke handeln. Um sich möglichst lange einen Platz auf dem Markt zu sichern, müssen Sie Ihre Marke rechtzeitig vor Nachahmungen schützen.
Der Schutz von Marken und anderem geistigem Eigentum ist ein unverzichtbares Mittel, um mit den eigenen Produkten oder Dienstleistungen bekannt zu werden, Nachahmungen zu verhindern und eine besondere Stellung auf dem Markt einzunehmen. Entscheidend ist dabei, dass die Markeneintragung rechtzeitig erfolgt, da weder das deutsche noch das europäische Markenrecht ein Vorbenutzungsrecht kennen.
Als Unternehmer und Anwälte mit eigener unternehmerischer Erfahrung ist es unser Anspruch, Sie ganzheitlich zu beraten und Ihnen nicht nur bei rechtlichen, sondern auch bei unternehmerischen Entscheidungen weiterzuhelfen. Kommen Sie jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch auf uns zu.
Die Marke gehört – wie etwa auch das Design und das Patent – zu den gewerblichen Schutzrechten. Das deutsche Markengesetz definiert eine „Marke“ wie folgt:
„Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ (§ 3 Abs. 1 MarkenG)
Es kommt also maßgeblich auf die Unterscheidungskraft an: Neben den Bild- und Wortmarken sind auch akustische Töne, Formen von Verpackungen oder auch bestimmte Farben und die Zusammensetzung von Inhaltsstoffen für Düfte grundsätzlich schutzfähig. Im Alltag häufig verwendete Begriffe, Wörter aus dem Duden, bloße Ideen und allgemeine Formen sind hingegen von einem solchen Schutz ausgenommen.
Nicht nur für große und international auftretende Unternehmen ist es wichtig, geistiges Eigentum zu schützen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer vernachlässigen das Thema Markenschutz, obwohl eine Markenanmeldung nahezu immer sinnvoll und notwendig ist.
Beispielsweise kann eine Markenanmeldung auch für eine kleine ärztliche Praxis in einem Dorf oder ein Tanzzentrum für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn diese auf Social Media aktiv sind, eine Website betreiben oder Logos nutzen. Ist etwa das eigene Logo nicht geschützt, lädt dies zu Fake-Accounts ein, gegen die Sie ohne rechtliche Grundlage kaum vorgehen können.
Insbesondere bei innovativen Produkten oder Dienstleistungen oder neuen Konsumgütern ist eine eingetragene Marke unverzichtbar. Gerade dann, wenn Sie kennzeichnende Merkmale wie Logos, Slogans, Namen oder bestimmte Farbpaletten verwenden möchten, ist eine Markenanmeldung essenziell.
Durch eine eingetragene Marke genießen Unternehmerinnen und Unternehmer folgende Vorteile:
Welche Produkte oder Dienstleistungen möchten sie mit Ihrer Marke kennzeichnen? Ist Ihre Marke eintragungsfähig? Handelt es sich um eine deutsche Marke oder vertreiben Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland?
Gibt es bereits Unternehmen, die identische oder zumindest ähnliche Elemente nutzen? Sind diese geschützt? Wir führen für Sie gerne eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch.
Eine Markenanmeldung ist beim DPMA online ab 290 Euro möglich. Darin enthalten sind 3 Klassen (Branchen), in denen Sie Ihre Marke schützen lassen können. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro zusätzlich. Das Anmeldeverfahren kann wenige Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen, eine beschleunigte Anmeldung ist möglich.
Nach einer sorgfältigen Prüfung wird die Marke in das DPMA-Register eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt ist das geistige Eigentum offiziell geschützt.
Nach der Anmeldung ist es wichtig, Markenverletzungen im Auge zu behalten und ggf. rechtlich gegen unzulässige Nachahmungen vorzugehen. Je nach Branche kann eine anwaltliche Markenüberwachung sinnvoll sein.
Gut zu wissen: Es besteht eine Pflicht für eine sogenannte rechtserhaltende Benutzung. Das bedeutet, dass die angemeldete Marke im geschäftlichen Verkehr auch auftreten muss.
Ältere Marken, die eine hinreichende Ähnlichkeit aufweisen, haben innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit, gegen die Eintragung Widerspruch einzulegen. Aber auch danach ist der Zug nicht endgültig abgefahren: Aus älterem Recht kann die Löschung einer identischen oder ähnlichen Marke im Wege eines Nichtigkeitsverfahrens ohne zeitliche Befristung durchgesetzt werden. Das ist allerdings teurer als im Rahmen des Widerspruchsverfahrens.
Praxistipp: Sie sollten regelmäßig das Markenregister prüfen, um gegen eine identische oder ähnliche Marke vorzugehen, eventuelle Nachahmungen auszumachen und im Zweifel selbst innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
Die Gebühr für eine Online-Markenanmeldung beim DPMA beträgt 290 Euro. Darüber hinaus können sich zusätzliche Kosten durch Verlängerungen oder Widersprüche ergeben.
Wichtig: An dieser Stelle kommt es immer wieder zu betrügerischem Verhalten. In vielen Fällen erhalten Unternehmen nach der Markenanmeldung Post von Dritten mit Zahlungsaufforderungen, Angeboten oder einer vermeintlichen markenrechtlichen Abmahnung. Lassen Sie die Schreiben in jedem Fall anwaltlich überprüfen, bevor Sie handeln. Gerne von uns.
Die Gebühr für eine Online-Markenanmeldung beim DPMA beträgt 290 Euro. Darüber hinaus können sich zusätzliche Kosten durch Verlängerungen oder Widersprüche ergeben. In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen die amtlichen Gebühren des DPMA aufgeführt.
Antragsart | Gebühren |
Anmeldegebühr für bis zu 3 Klassen | 300 Euro |
Anmeldegebühr für elektronische Anmeldung | 290 Euro |
Gebühr für jede weitere Klasse | 100 Euro |
Beschleunigte Anmeldung | 200 Euro |
Widerspruchsgebühr | 120 Euro |
Löschungsgebühr wegen absoluter Schutzhinderung | 120 Euro |
Löschungsgebühr bei Verfall der angemeldeten Marke | 100 Euro |
Rückerstattungsgebühr | 10 Euro |
Gebühr für Verlängerung der eingetragenen Marke (für bis zu 3 Klassen) | 750 Euro |
Verlängerungsgebühr für jede weitere Klassen | 260 Euro |
Grundsätzlich ist für die Anmeldung einer deutschen Marke keine anwaltliche Unterstützung erforderlich. Bei einer Markenanmeldung „auf eigene Faust“ besteht jedoch das Risiko der Verzögerung, weil Nachbesserungen erforderlich sind oder die Markenanmeldung insgesamt abgelehnt wird.
Praxistipp: Wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche beauftragen, gibt es keinen Anlass für Dritte, erfolgreich Widerspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur viel Geld, sondern auch kostbare Zeit und unter Umständen ein mühsames Rebranding.
Es ist empfehlenswert, bei einer Markenanmeldung mit anwaltlicher Hilfe strategisch und gut vorbereitet vorzugehen und es nicht auf den Zufall ankommen zu lassen.
Als spezialisierte Kanzlei im gewerblichen Rechtsschutz kennen wir die Tücken des Markenrechts und die Vorgänge bei der Antragsprüfung durch das DPMA. Zudem können wir Sie zu allen offenen Rechtsfragen beraten und eine rechtliche Einschätzung dazu geben, wie hoch die Erfolgsaussichten Ihrer Markenanmeldungen sind.
Gemeinsam erarbeiten wir Ihre Markenanmeldung und stellen sicher, dass diese erfolgreich verläuft. Unser Anspruch ist eine ganzheitliche Beratung, die nicht nur die rechtlichen, sondern auch die unternehmerischen Aspekte mit einbezieht. Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, über eine internationale Markenregistrierung nachzudenken. Hier ist zwischen einer Markenanmeldung innerhalb der Europäischen Union und einer internationalen Markenanmeldung zu differenzieren.
Bei einer deutschen Markenanmeldung gilt es zu prüfen, ob es beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits Eintragungen ähnlicher oder identischer Marken gibt.
Soll die Eintragung EU-weit gelten, muss zusätzlich geprüft werden, ob eine ähnliche oder identische Marke bereits in einem Mitgliedsstaat auf nationaler Ebene geschützt wurde.
In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass eine ähnliche oder identische Marke in einem Nicht-EU-Staat international eingetragen wurde und deshalb auch in Deutschland bzw. der EU geschützt ist.
Unternehmen müssen sich für einer Unionsmarke nicht an das DPMA wenden, sondern an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die europäische Markenanmeldung ähnelt dabei der deutschen Markenanmeldung, ist allerdings im Hinblick auf den räumlichen Geltungsbereich wesentlich umfangreicher. Sie ist ebenfalls 10 Jahre gültig und gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es ist daher oftmals empfehlenswert, von Beginn an auf eine europäische Markenanmeldung zu setzen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Die EU-weite Markenanmeldung ist insbesondere für Unternehmen, die über eigene Onlineshops oder bekannte Verkaufsplattformen Waren in mehreren EU-Staaten anbieten, ein wichtiges Instrument. Wenn Sie international tätig sind, sollten Sie Ihre Marke nicht nur innerhalb Deutschlands schützen lassen, sondern gleich in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Wichtig: Beachten Sie, dass bei einem Einspruch eines Unternehmens aus einem einzigen Mitgliedsstaat die EU-weite Markenanmeldung abgelehnt wird. Eine teilweise Erteilung ist nicht vorgesehen. Sie sollten sich daher eingehend informieren, welche Hürden bei Ihrer Markenanmeldung bestehen und ob eine unionsweite Markenanmeldung grundsätzlich möglich ist.
Praxistipp: Um zu vermeiden, dass es bei einer europäischen Markenanmeldung zu Widersprüchen von anderen europäischen Unternehmen kommt, können Sie auf rechtliche Unterstützung zurückgreifen. Gerne führen wir für Sie eine umfassende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche innerhalb der gesamten EU durch.
Ist die deutsche oder europäische Marke erst einmal angemeldet oder bereits eingetragen, kann ihr die internationale Registrierung angeschlossen werden. In diesem Fall wird die Markenanmeldung vom DPMA bzw. vom EUIPO an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weitergeleitet.
Im Gegensatz zu europäischen Markenanmeldungen können Sie hier gezielt wählen, für welche Staaten die Markenanmeldung gelten soll. Das hat den Vorteil, dass Sie Staaten ausschließen können, in denen eine Markenanmeldung nicht gewünscht oder wenig erfolgsversprechend ist.
Sie benötigen weitere Unterstützung bei Ihrer erfolgreichen Markenanmeldung? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.