Honorar/Preise

Die gesetzlichen Regelungen über die Vergütung anwaltlicher Leistungen finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage von Honorarvereinbarungen. Insoweit gibt es folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

Bei der Vereinbarung eines Zeithonorars richtet sich die Vergütung nach dem für uns angefallenen Arbeitsaufwand. Dabei legen wir folgende Stundensätze zugrunde:

• 330 EUR (zzgl. 19 % USt.) für Rechtsanwälte

• 180 EUR (zzgl. 19 % USt.) für Rechtsreferendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter

Rabatte oder Preisnachlässe sind bei dieser Vergütungsform nicht möglich. Sie erhalten von uns, bevor wir unsere Tätigkeit aufnehmen, eine Einschätzung über die zu erwartenden Kosten. Im Rahmen der monatlichen Abrechnungen listen wir Ihnen detailliert auf, welche Tätigkeiten wir Ihnen in Rechnung gestellt haben.

Sie können mit uns auch ein Pauschalhonorar, also einen Festpreis, für eine bestimmte Angelegenheit vereinbaren (z.B. für eine Markenanmeldung oder die Erstellung eines NDA). Aus Mandantensicht bietet dies den Vorteil vollständiger Kostenkontrolle und Kalkulationssicherheit.

Bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars wird das Entstehen des anwaltlichen Vergütungsanspruches ganz oder teilweise an den Eintritt bestimmter Bedingungen geknüpft. Dies kann beispielsweise das Obsiegen in einem Rechtsstreit, die Realisierung oder Forderung oder der Abschluss eines Vertrages, etwa im Rahmen eines Unternehmensverkaufes, sein.

Gerne besprechen wir mit Ihnen vor Beginn der Mandatsbearbeitung, welche Vergütungsform sich für Ihr Anliegen am besten eignet.

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