OLG Köln, v. 23.10.2024, Az. II ZR 9/21
Worum geht’s?
Das Urteil des OLG Köln behandelt einen jahrelangen Rechtsstreit rund um den schrittweisen Kauf der Postbank durch die Deutsche Bank ab 2009 und den damit verbundenen Vorwurf, dass die Deutsche Bank in diesem Zusammenhang ihre Informationspflichten gegenüber den Aktionären der Postbank verletzt haben könnte. Die 13 Kläger, frühere Postbank-Aktionäre, akzeptierten im Jahr 2010 ein freiwilliges Übernahmeangebot der Deutschen Bank, das 25 Euro pro Aktie bot. Sie argumentieren jedoch, dass der tatsächliche Wert ihrer Anteile 57,25 Euro pro Aktie hätte betragen müssen – mehr als das Doppelte des angebotenen Preises. Konkret geht es um den Verdacht, dass die Deutsche Bank ihnen entscheidende Informationen zur Preisgestaltung und den Bedingungen des Übernahmeprozesses vorenthalten hat, was finanziellen Nachteilen für die Aktionäre zu Folge hatte. Der Hauptvorwurf der Aktionäre lautet dabei, dass die Deutsche Bank bereits 2008 die Kontrolle über die Postbank erlangt hatte und daher schon zu diesem Zeitpunkt ein Übernahmeangebot zu dem damals höheren Aktienkurs hätte unterbreiten müssen. Aktionäre, die ihre Anteile unter diesen Bedingungen verkauft haben, fühlten sich getäuscht und verlangten daher von der Deutschen Bank Schadenersatz.
Entscheidungsgründe
Das Gericht stellte fest, dass die Deutsche Bank im Übernahmeprozess der Postbank ihre Informationspflichten tatsächlich verletzt hat, indem sie nicht umfassend und rechtzeitig über wichtige Informationen zum Übernahmepreis informierte. Nach Ansicht des OLG Köln müssen Banken und Unternehmen im Übernahmeprozess transparent und vollständig über relevante Informationen informieren, damit Aktionäre fundierte Entscheidungen treffen können. Das Gericht gab daher allen 13 Klägern vollumfänglich recht und war schließlich der Auffassung, dass die Deutsche Bank durch ihre Vorgehensweise eine fehlerhafte Marktkommunikation begünstigt hat, was letztlich zu einer unrechtmäßigen Beeinflussung des Aktienkurses und des Übernahmepreises führte. Die Bank hätte detaillierter und zeitnäher über die Preisfindung und ihre Absichten informieren müssen.
Zentrale Schlussfolgerung
Für die Deutsche Bank, die nach dem Signal des OLG Köln bereits 1,3 Milliarden Euro Rückstellungen gebildet hat, hat dieses Urteil definitiv weitreichende finanzielle Konsequenzen. Neben den bereits im Vergleich mit einigen Klägern aufgelösten 440 Millionen Euro, hat die Bank mit einem heftigen Gewinnsprung zu kämpfen.
Für den Kapitalmarkt bedeutet das Urteil außerdem, dass die Informationspflichten in Übernahmesituationen in Zukunft noch stärker überprüft werden könnten, um den Schutz von Aktionären und die Marktintegrität zu gewährleisten. Das OLG Köln stärkt mit seinem Urteil deutlich die Rechte von Aktionären und stellt klar, dass Unternehmen und Banken bei Übernahmeprozessen strenge Transparenzpflichten einhalten müssen. Dabei haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie alle wesentlichen Informationen zum Übernahmeprozess rechtzeitig veröffentlichen, um Haftungsansprüche wie diese zu vermeiden.
Autorin: Sarah Rott