Zahlreiche Online-Unternehmer wie Amazon FBA-Händler und Agenturen für digitale Dienstleistungen zählen zu unseren Mandanten.
Deshalb sind wir mit den typischen Fragestellungen, Herausforderungen und Problemen im E-Commerce-Bereich bestens vertraut:
Professionelle AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Rechtssicherer Checkout-Flow
Abmahnsichere Datenschutz-Compliance
Gesperrte Produkte / gesperrte ASIN auf Amazon
Unlautere Wettbewerbsbehinderung durch Konkurrenten
Produktfälschungen und Markenrechtsverletzungen
Wir sind für sie da.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für Unternehmer, egal ob im B2C- oder im B2B-Bereich, ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie können sich im Vorfeld Gedanken machen über die wesentlichen Vertragskonditionen und die Beziehung zu Ihren Kunden so gestalten, wie es für Sie vorteilhaft ist.
Viele E-Commerce Unternehmer lassen hier jedoch großes Potenzial ungenutzt, indem sie ihre AGB-Texte aus dem Internet kopieren oder von Vertragsgeneratoren erstellen lassen.
Für AGB im B2C-Bereich gelten in Deutschland (und den anderen EU-Staaten) strenge Verbraucherschutzregelungen. Die Klauseln müssen daher besonders sorgfältig und präzise formuliert sein. Ansonsten droht etwa die Unwirksamkeit von Haftungsausschlüssen und Sie machen sich angreifbar durch Abmahnungen von Wettbewerben und Verbraucherschutzverbänden.
Im B2B-Bereich kommt es in der Regel darauf an, dass die AGB genau auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Dadurch stärken Sie Ihre Position in der Geschäftsbeziehung und beugen etwaigen Streitigkeiten vor, die bei Unklarheiten auftreten können.
Typische Regelungsinhalte von AGB sind:
Professionelle AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Rechtssicherer Checkout-Flow
Abmahnsichere Datenschutz-Compliance
Gesperrte Produkte / gesperrte ASIN auf Amazon
Unlautere Wettbewerbsbehinderung durch Konkurrenten
Produktfälschungen und Markenrechtsverletzungen
Diese Situation haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach erlebt: Eine Agentur schließt einen Vertrag über ein umfangreiches Dienstleistungspaket mit einem Kunden. Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde es sich anders überlegt, will von dem Vertrag nichts mehr wissen und verweigert die Zahlung. Eigentlich eine klare Sache. Wegen Nachlässigkeiten in der Vertragsgestaltung bestanden jedoch Zweifel an der Durchsetzbarkeit der Vergütungs- bzw. Schadensersatzansprüche. Mit Blick darauf haben wir den Mandanten davon abgeraten, zu klagen, und stattdessen empfohlen, ihre wesentlichen Verträge für die Zukunft zu optimieren.
Nachlässigkeiten in der Vertragsgestaltung können teuer sein. Lassen Sie sich lieber professionell unterstützen.
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