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Das EU-Lieferkettengesetz und seine Bedeutung für deutsche Unternehmen

Im Juli 2024 wurde die EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz nach intensiven Verhandlungen schließlich verabschiedet. Diese gesetzliche Neuerung wird für viele Unternehmen innerhalb der Europäischen Union, insbesondere auch in Deutschland, erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Ziel ist es, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um Menschenrechtsstandards sowie Umweltschutz und das Erreichen von Klimazielen entlang globaler Lieferketten zu schützen. Die Hoffnung von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen liegt darin, die weltweite Ausbeutung und Umweltzerstörung durch europäische Unternehmen zu bekämpfen. Anstatt Verantwortung auf Länder außerhalb der EU abzuwälzen, sollen europäische Unternehmen künftig für Missstände in ihren Lieferketten haften. Beispiele wie der verheerende Einsturz der Textilfabrik „Rana Plaza“ in Bangladesch im Jahr 2013, bei dem über 1.100 Menschen ums Leben kamen, sollen so in Zukunft verhindert werden. Die Verantwortung für solche Menschenrechtsverletzungen wird verstärkt auf europäische Unternehmen übertragen, um deren globales Handeln verantwortungsvoller zu gestalten.

Deutschland hat nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei ist eine stufenweise Einführung vorgesehen, die über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren erfolgen soll.

Konkrete Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

Betroffen sind ausschließlich große Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro erwirtschaften. Für diese Unternehmen bedeutet das Gesetz, dass sie zukünftig umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Sie sind verpflichtet, die Aktivitäten ihrer Lieferanten und Geschäftspartner zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße in der Lieferkette vorkommen. Hierzu gehört die Einführung eines Due-Diligence-Systems, das auf klaren ethischen Werten basiert und Maßnahmen zur Minimierung von Risiken enthält.

Europäische Unternehmen müssen zukünftig potenzielle Risiken sowohl in ihren eigenen Geschäftsabläufen als auch bei Tochtergesellschaften und Geschäftspartnern identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diesen entgegenzuwirken. Dies betrifft nicht nur die vorgelagerten Teile der Lieferkette, sondern auch nachgelagerte Prozesse wie den Transport und die Lieferung. Die EU-Richtlinie lehnt sich in vielen Aspekten an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an, die klare Vorgaben zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette formulieren. Zunächst wird die Überprüfung nur auf unmittelbare Geschäftspartner angewandt, später jedoch auch auf mittelbare Partner. Verstöße gegen das Gesetz können zu empfindlichen Strafen führen, die bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen können. Zudem wird betroffenen Personen das Recht eingeräumt, Schadensersatz einzufordern.

Für deutsche Unternehmen, die bereits seit 2023 dem nationalen Lieferkettengesetz unterliegen, sind einige Regelungen nicht neu. Das deutsche Gesetz greift sogar in manchen Bereichen strenger, da es keine Umsatzgrenze kennt. Neu ist jedoch vor allem die Erweiterung der Prüfungspflichten auf die gesamte Lieferkette und die zivilrechtliche Haftung: Während bislang das Schadensersatzrecht des Landes galt, in dem der Verstoß begangen wurde, greift nun auch deutsches Recht. Allerdings beschränkt sich die Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Bezug auf die Kontrollpflichten.

Kritik und Diskussion

Das EU-Lieferkettengesetz ist umstritten und wird aus unterschiedlichen Perspektiven kritisiert. Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen fordern schärfere Regelungen und Strafen, auch für kleinere und mittelständische Unternehmen. Sie sehen das Gesetz als zu nachgiebig  an, um wirkliche Veränderungen herbeizuführen. Wirtschaftsverbände hingegen bemängeln, dass die neuen Vorschriften zu bürokratisch und praxisfern seien. Sie befürchten einen erheblichen Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen, der insbesondere international agierende Konzerne unter Druck setzen könnte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das EU-Lieferkettengesetz zweifellos den Druck auf Unternehmen erhöht, menschenrechtliche und umweltrechtliche Standards weltweit zu beachten. Trotz der bestehenden Kritik ist es ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verantwortung in globalen Lieferketten. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, um die bevorstehenden Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

 Autorin: Sarah Rott

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