Die Europäische Union setzt stark auf Verbraucherschutz und stellt hierfür weitreichende Anforderungen an Unternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen vor Risiken für ihre Sicherheit und Gesundheit geschützt werden. Ein verstärkter Umweltschutz ist ein weiteres länderübergreifendes Ziel. Genau dazu trägt die CE-Kennzeichnung bei, durch die Unternehmen aufzeigen können und müssen, rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Die Zertifizierung mit der CE-Kennzeichnung ist für gewisse Produktgruppen vorgeschrieben, die innerhalb der Europäischen Union vertrieben werden. Sie garantiert damit einen gewissen Qualitätsstandard und schützt so den Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes.
Wir erläutern, für welche Produktgruppen CE-Kennzeichnungen verpflichtend sind und was Sie als Unternehmerin oder Unternehmer über die Zertifizierung wissen müssen. Gerne beantworten wir offene Fragen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Durch unseren ganzheitlichen Ansatz und unsere eigene Erfahrung im unternehmerischen Bereich finden wir pragmatische und gewinnbringende Lösungen für Sie. Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen rechtssicher!
Die Europäischen Union hat daher eine Vielzahl von europäischen Normen erlassen, die bestimmte Anforderungen an die Umweltverträglichkeit, Gesundheit oder Sicherheit von Produkten stellen (die sogenannten harmonisierten Normen).
Oftmals existieren bezüglich dieser gesetzlichen Bestimmungen auch Zertifizierungen oder Kennzeichnungen, die ein Produkt aufweisen muss, um innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR oder EEA) verkauft werden zu dürfen. Eine davon ist die CE-Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung bestätigt für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass bestimmte, grundlegende Standards eingehalten werden.
Die CE-Kennzeichnung ist nicht für alle Produkte, sondern nur für bestimmte Produktgruppen verpflichtend. Für andere Produkte, für die keine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, kann eine Kennzeichnung (etwa aus Marketingzwecken) sogar verboten sein. So kommt es häufig zu Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld nach sich ziehen können.
Sie sollten sich daher eingehend informieren, ob für Ihre Produkte eine Kennzeichnung verpflichtend ist. „Sicherheitshalber“ eine Kennzeichnung anzubringen, obwohl diese gesetzlich nicht verpflichtend ist, kann rechtliche Konsequenzen haben.
Die CE-Kennzeichnung ist für zahlreiche Produkte vorgeschrieben, die im Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden. Das bedeutet, dass nicht nur bei einem Vertrieb innerhalb der Europäischen Union, sondern auch in Island, Norwegen und Liechtenstein ein solches Siegel anzubringen ist – ebenso wie in der Schweiz, die zwar nicht dem EWR angehört, trotzdem aber durch Bestimmungen im medizinischen Bereich eine CE-Kennzeichnung fordert.
Die grundlegenden Anforderungen gelten für bestimmte Produkte, für die eine Kennzeichnungspflicht besteht. Diese haben wir für Sie aufgeführt:
Wenn Sie eines der genannten Produkte auf den europäischen Markt bringen möchten, müssen Sie sich unter Umständen an mehreren europäischen Verordnungen und Richtlinien sowie nationalen Regelungen orientieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Zur Kennzeichnung nach den CE-Standards gibt es weder nationale Behörden noch eine andere Institution der Europäische Union. Für die Kennzeichnung sind die Herstellerinnen und Hersteller allein verantwortlich.
Sie müssen eine Erklärung über die Konformität der Herstellungsprozesse, der verwendeten Materialien und der Umweltauswirkungen mit den einschlägigen Vorschriften abgeben, ehe die Produkte mit dem Siegel gekennzeichnet werden. Dazu bedarf es keiner weiteren Genehmigung, alle Herstellerinnen und Hersteller bringen die Kennzeichnung selbständig an.
Es ist nicht notwendig, Produkte innerhalb der Europäischen Union herzustellen, um eine CE-Kennzeichnung zu erhalten. Die Kennzeichnung muss aber auf allen Produkten zu finden sein, die einer der genannten Gruppen angehören und in der Europäischen Union, dem EWR oder in der Schweiz vertrieben werden.
Allerdings gibt es nach den gesetzlichen Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung dennoch einige Punkte, die unbedingt zu beachten sind:
Im Falle einer Überprüfung sind Sie verpflichtet, den zuständigen Behörden Ihre Unterlagen, Aufzeichnungen und Belege zur Verfügung zu stellen und zu beweisen, dass Ihre Produkte die CE-Kennzeichnung auch tragen dürfen.
Ein Verstoß gegen die europäischen Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und hat teils sehr hohe Bußgelder zur Folge. Dies betrifft nicht nur fehlende oder fehlerhafte, sondern auch unrechtmäßige CE-Kennzeichnungen.
Grundsätzlich können Sie die CE-Kennzeichnung frei anbringen. Dabei sollten Sie allerdings Folgendes beachten:
Wenn das Logo auf dem Produkt selbst nicht angebracht werden kann, ist es im Zweifel auch zulässig, die CE-Kennzeichnung auf der dem Produkt beigefügten Verpackung oder den beigefügten Unterlagen (etwa dem Beipackzettel oder der Bedienungsanleitung) anzubringen.
Stellen Sie insbesondere sicher, ob Ihr Produkt weiteren gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Sind Sie aus verschiedenen Rechtsquellen verpflichtet, müssen Sie auf den beigefügten Unterlagen die Konformität mit allen geltenden Anforderungen erklären, nicht nur mit der CE-Kennzeichnung.
Da in den meisten Fällen die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst eine Konformitätsprüfung und Bewertung durchführen, fallen dafür keine Gebühren von staatlicher Seite an. Die Kosten beschränken sich daher auf die – allerdings oft nicht unerheblichen – Ressourcen, die Sie zum Durchlaufen des Prozesses benötigen.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine benannte Stelle oder Institution in Anspruch nehmen, die Prüfung in Ihrem Auftrag durchzuführen oder Sie dazu verpflichtet sind, eine solche benannte Stelle zu beauftragen, um eine unabhängige Bewertung vornehmen zu lassen.
In diesen Fällen muss die jeweilige Stelle bezahlt werden. Wie hoch die Kosten dafür ausfallen, ist abhängig davon, welche Verfahren Ihr Produkt durchlaufen muss und wie komplex dieses Verfahren für Ihr jeweiliges Produkt ist. Gerne gehen wir in einem individuellen Gespräch auf Ihre Kostenfragen ein.
Die CE-Kennzeichnung kann in vielen Fällen von Unternehmerinnen und Unternehmern selbst durchgeführt werden. Die eigene Konformitätsprüfung birgt jedoch auch Fehlerquellen, durch die hohe Bußgelder entstehen können.
Für Produkthersteller ist es daher häufig empfehlenswert, trotz höherer Kosten auf eine externe, neutrale Stelle zu setzen, die das Produkt verlässlich prüft. Zudem ist eine vorherige anwaltliche Beratung ratsam, um eine bestehende Kennzeichnungspflicht und weitere offene Rechtsfragen zu klären.
Vermeiden Sie bei einer eigenständigen Prüfung und dem Inverkehrbringen von CE-pflichtigen Produkten hohe Bußgelder mit unseren 7 Praxistipps:
Wird von Ihnen ein Produkt in den Verkehr gebracht, seien Sie sich über dessen Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit und die Umwelt bewusst.
Prüfen Sie Ihre Produkte eingehend und nehmen Sie eine Risikobewertung vor. Wichtig ist dabei, dass die Prüfung aus Verbrauchersicht erfolgt und die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts berücksichtigt.
Untersuchen Sie dazu alle potenziellen Gefahr- und Fehlerquellen, insbesondere von Teilen, die nicht von Ihnen selbst produziert werden.
Betrachten Sie alle Phasen und Schritte möglichst neutral und kritisch, etwa die Herstellung, den Transport und die Beurteilung der Produktsicherheit.
Dokumentieren Sie alle wichtigen Informationen und technischen Unterlagen zur Produktsicherheit sorgfältig und vollständig.
Beobachten Sie auch nach der CE-Kennzeichnung Ihr Produkt und nehmen Sie im besten Fall Stichproben, um die Konformität und Sicherheit langfristig zu gewährleisten.
Informieren Sie die zuständigen Behörden über den Anwalt Ihres Vertrauens, wenn vom Produkt Gefahren ausgehen oder Sie Zweifel an dessen Konformität haben.
Wird von Ihnen ein Produkt in den Verkehr gebracht, seien Sie sich über dessen Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit und die Umwelt bewusst.
Prüfen Sie Ihre Produkte eingehend und nehmen Sie eine Risikobewertung vor. Wichtig ist dabei, dass die Prüfung aus Verbrauchersicht erfolgt und die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts berücksichtigt.
Untersuchen Sie dazu alle potenziellen Gefahr- und Fehlerquellen, insbesondere von Teilen, die nicht von Ihnen selbst produziert werden.
Betrachten Sie alle Phasen und Schritte möglichst neutral und kritisch, etwa die Herstellung, den Transport und die Beurteilung der Produktsicherheit.
Dokumentieren Sie alle wichtigen Informationen und technischen Unterlagen zur Produktsicherheit sorgfältig und vollständig.
Beobachten Sie auch nach der CE-Kennzeichnung Ihr Produkt und nehmen Sie im besten Fall Stichproben, um die Konformität und Sicherheit langfristig zu gewährleisten.
Informieren Sie die zuständigen Behörden über den Anwalt Ihres Vertrauens, wenn vom Produkt Gefahren ausgehen oder Sie Zweifel an dessen Konformität haben.