Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Verlässliche Unterstützung bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Kontaktieren Sie uns.
Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung sollte ernst genommen werden, da sie gravierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir verstehen, dass es in solchen Situationen auf kompetente und verlässliche Unterstützung ankommt.

Unsere Empfehlungen für ein sicheres Vorgehen:

  • Rechtsanwalt konsultieren: Wir empfehlen Ihnen, umgehend einen fachkundigen Rechtsanwalt beizuziehen, um die Abmahnung juristisch prüfen zu lassen.
  • Kein eigenmächtiger Kontakt zur Gegenseite: Vorerst sollten Sie keinen eigenständigen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.
  • Keine Zahlungen ohne Prüfung: Die geforderte Summe sollten Sie ebenfalls nicht zahlen, ohne zuvor rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt aus dem Bereich des Markenrechts eingeholt zu haben.
  • Keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung unterschreiben: Eine Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet werden.
  • Fristen beachten: Die gesetzten Fristen müssen beachtet werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dies erfordert möglichst zeitnahes Handeln.

Was ist eine Abmahnung im Markenrecht?

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung an eine Person oder ein Unternehmen, eine Rechtsverletzung – in diesem Fall die Verletzung eines Markenrechts – zu unterlassen. In der Regel wird eine Abmahnung außergerichtlich zugestellt, um den Rechtsstreit ohne kostspielige und zeitaufwendige gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen. Im Markenrecht ist die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt daher ein bewährtes und effizientes Mittel zur Durchsetzung von Rechten.

Die Abmahnung enthält in der Regel eine Schilderung der rechtsverletzenden Umstände. Des Weiteren wird neben der Aufforderung, das beanstandete Verhalten fristgemäß einzustellen, von dem Abgemahnten meist auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme von Anwalts- und Schadenersatzkosten verlangt. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten bemisst sich dabei nach den gesetzlichen Gebühren sowie dem Streitwert der Angelegenheit.

Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Eine Verletzung des Markenrechts liegt vor, wenn eine identische oder ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird und dies bei den Verbrauchern zu Verwechslungen führen kann. Ebenso kann die unbefugte Nachahmung eines Logos oder Designs, das als Markenzeichen eingetragen ist, als Markenrechtsverstoß beurteilt werden.

Solche Verletzungen können für den Markeninhaber erhebliche wirtschaftliche Schäden zur Folge haben, da sie den Wiedererkennungswert und die Reputation der Marke untergraben.

Die Abmahnung enthält in der Regel eine Schilderung der rechtsverletzenden Umstände. Des Weiteren wird neben der Aufforderung, das beanstandete Verhalten fristgemäß einzustellen, von dem Abgemahnten meist auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme von Anwalts- und Schadenersatzkosten verlangt. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten bemisst sich dabei nach den gesetzlichen Gebühren sowie dem Streitwert der Angelegenheit.

Unser professionelles Leistungsangebot für Sie:

1. Sofortige Ersteinschätzung

Senden Sie uns Ihre Abmahnung zu und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung der Lage. Wir freuen uns, schnell und zuverlässig für Sie zu prüfen, ob die Abmahnung rechtlich begründet ist, und werden Sie umfangreich zum weiteren Vorgehen beraten.

2. Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen

Es ist zu beachten, dass nicht jede Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Wir prüfen daher umgehend, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, und wehren unberechtigte Abmahnungen ab, um Ihre Interessen optimal zu schützen.

3. Verhandlung und Schadensbegrenzung

Sofern die Abmahnung berechtigt ist, unterstützen wir Sie bei der Schadensbegrenzung und der Verhandlung, um eine für Sie akzeptable Lösung zu finden. Unser Ziel dabei ist es, mit der Gegenseite eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung zu erzielen, die für Sie als unseren Mandanten vorteilhaft ist.

4. Markenschutz und Präventivberatung

Wir beraten Sie gerne zu Anmeldungen und dem Schutz Ihrer Marken, um zukünftige Markenrechtsverletzungen und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Gemeinsam widmen wir uns somit der Entwicklung von Strategien zur langfristigen Sicherung und Überwachung Ihrer Marke. Dadurch können Sie in Zukunft potenzielle Verletzungen frühzeitig erkennen und vermeiden.

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